Unsere Beratung basiert auf den aktuellen Fassungen des SGB V und SGB XI.
Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen und im Haushalt Kinder unter 12 Jahren oder pflegebedürftige Personen zu versorgen sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Bei gutem Einkommen gilt eine geringe Zuzahlung.
Haushaltshilfe in Schwangerschaft & Entbindung
Werdende Mütter erhalten bei Bettruhe oder Krankenhausaufenthalt Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn keine andere Person den Haushalt führen kann. Die GKV trägt alle Kosten.
Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit
Krebspatienten oder Menschen mit anderen schweren Erkrankungen können während ambulanter Chemo-/Strahlentherapie Anspruch haben. Voraussetzung: Haushaltsführung ist krankheitsbedingt unmöglich.
Entlastungsbetrag Pflegekasse
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 125 € als Entlastungsbetrag – nutzbar für Haushaltshilfen, die bei zugelassenen Diensten beschäftigt sind.
Pflegesachleistungen
Neben dem Entlastungsbetrag können Pflegesachleistungen (Pflegegrad 2–5, 724 € bis 2.200 €/Monat) für ambulante Dienste genutzt werden, die auch Hauswirtschaft anbieten.
Haushaltshilfe für Angehörige
Pflegende Angehörige, die selbst erkranken oder im Urlaub sind, können über Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr) und Kurzzeitpflege eine Ersatz-Haushaltshilfe finanzieren lassen.