Antragsprozess
Wir begleiten Sie durch den Paragraphen-Dschungel zur passenden Kostenübernahme.
Leitfaden
● Kostenübernahme
📋 Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Kostenübernahme.
Der bürokratische Weg muss nicht kompliziert sein. Mit unserer Erfahrung führen wir Sie durch die notwendigen Schritte.
Der bürokratische Weg muss nicht kompliziert sein. Mit unserer Erfahrung führen wir Sie durch die notwendigen Schritte.
1
Pflegegrad & Medizinischer Dienst
Der erste Schritt zur dauerhaften Förderung ist die Beantragung eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse. Dies kann oft formlos per Telefon oder schriftlich geschehen.
- Die Kasse sendet Ihnen ein Formular zur Bestätigung zu.
- Der Medizinische Dienst (MD) vereinbart einen Termin zur Begutachtung vor Ort.
- Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
2
Anbieter-Prüfung & Kapazitäten
Wählen Sie einen zugelassenen Dienstleister in Wolfsburg oder Helmstedt. Nur anerkannte Anbieter können direkt mit den Kassen abrechnen.
- Prüfen Sie in unserem Verzeichnis Anbieter mit dem Label „Kassenleistung“.
- Fragen Sie nach freien Zeitfenstern für Ihre Region.
- Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch zur Bedarfsermittlung.
3
Antragstellung bei Krankheitsfall (§38)
Sollte die Hilfe aufgrund einer akuten Krankheit oder Schwangerschaft nötig sein, läuft der Weg über die Krankenkasse (nicht Pflegekasse).
- Lassen Sie sich vom Hausarzt oder dem Krankenhaus ein Attest ausstellen.
- Daraus muss die Notwendigkeit und der tägliche Stundenbedarf hervorgehen.
- Reichen Sie dieses Attest zusammen mit dem Antrag bei Ihrer GKV ein.
4
Abtretungserklärung & Zusage
Sobald die Zusage der Kasse vorliegt, wird die Abrechnung organisiert. In der Regel müssen Sie kein Geld vorstrecken.
- Sie unterzeichnen beim Anbieter eine sogenannte Abtretungserklärung.
- Damit darf der Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen.
- Sie erhalten lediglich eine Kopie der Leistungsnachweise zur Kontrolle.
5
Budget-Management & Kumulierung
Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich ist flexibel. Wir helfen Ihnen, dieses Budget optimal zu nutzen.
- Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende.
- Sie können das Budget ansparen (z.B. für einen Frühjahrsputz oder Urlaubsvertretung).
- Wichtig: Angesparte Beträge aus dem Vorjahr müssen meist bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.