Antragsprozess

Wir begleiten Sie durch den Paragraphen-Dschungel zur passenden Kostenübernahme.

Leitfaden
● Kostenübernahme
📋 Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Kostenübernahme.
Der bürokratische Weg muss nicht kompliziert sein. Mit unserer Erfahrung führen wir Sie durch die notwendigen Schritte.
1

Pflegegrad & Medizinischer Dienst

Der erste Schritt zur dauerhaften Förderung ist die Beantragung eines Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse. Dies kann oft formlos per Telefon oder schriftlich geschehen.

  • Die Kasse sendet Ihnen ein Formular zur Bestätigung zu.
  • Der Medizinische Dienst (MD) vereinbart einen Termin zur Begutachtung vor Ort.
  • Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
2

Anbieter-Prüfung & Kapazitäten

Wählen Sie einen zugelassenen Dienstleister in Wolfsburg oder Helmstedt. Nur anerkannte Anbieter können direkt mit den Kassen abrechnen.

  • Prüfen Sie in unserem Verzeichnis Anbieter mit dem Label „Kassenleistung“.
  • Fragen Sie nach freien Zeitfenstern für Ihre Region.
  • Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch zur Bedarfsermittlung.
3

Antragstellung bei Krankheitsfall (§38)

Sollte die Hilfe aufgrund einer akuten Krankheit oder Schwangerschaft nötig sein, läuft der Weg über die Krankenkasse (nicht Pflegekasse).

  • Lassen Sie sich vom Hausarzt oder dem Krankenhaus ein Attest ausstellen.
  • Daraus muss die Notwendigkeit und der tägliche Stundenbedarf hervorgehen.
  • Reichen Sie dieses Attest zusammen mit dem Antrag bei Ihrer GKV ein.
4

Abtretungserklärung & Zusage

Sobald die Zusage der Kasse vorliegt, wird die Abrechnung organisiert. In der Regel müssen Sie kein Geld vorstrecken.

  • Sie unterzeichnen beim Anbieter eine sogenannte Abtretungserklärung.
  • Damit darf der Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen.
  • Sie erhalten lediglich eine Kopie der Leistungsnachweise zur Kontrolle.
5

Budget-Management & Kumulierung

Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich ist flexibel. Wir helfen Ihnen, dieses Budget optimal zu nutzen.

  • Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende.
  • Sie können das Budget ansparen (z.B. für einen Frühjahrsputz oder Urlaubsvertretung).
  • Wichtig: Angesparte Beträge aus dem Vorjahr müssen meist bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.